Wie die Höranlagen nutzen?

Bei uns am weitesten verbreitet sind induktive Höranlagen. Diese sind international genormt. Sie übertragen die Sprache direkt Deren Nutzung ist ganz einfach: Per Knopfdruck wählen wir das in unseren Hörgeräten hierfür voreingestellte Programm (häufige Bezeichnung „T“ oder „MT“). Damit werden der in unseren Geräten vorhandene Empfänger ein- und die Hörgerätemikrofone (meist) ganz abgeschaltet.

Sollte dieses Programm in Ihren Geräten noch nicht eingerichtet sein, bitten Sie Ihren Hörgeräteakustiker, das für Sie zu tun.

Das kann er allerdings nur, wenn Ihre Geräte mit einer sogenannten „T-Spule“ ausgerüstet sind. Hierbei handelt es sich um eine kleine Induktionsspule. Diese wird für die induktive Tonübertragung nämlich als Empfänger benötigt.

Die Bezeichnung „T-Spule“ stammt übrigens daher, dass die induktive Tonübertragung durch Hörgeräteträger früher vorrangig beim Telefonieren zum Hören genutzt wurde. Das ist natürlich auch heute noch sehr gut möglich, allerdings nur mit den speziell hierfür angebotenen Telefonapparaten bzw. Zusatzgeräten.

Hinter dem Ohr zu tragende Hörgeräte (HdO-Geräte) – auch solche, die für gesetzlich Versicherte ohne Aufzahlung erhältlich sind – werden seit Jahrzehnten von den Herstellern oft bereits standardmäßig mit einer T-Spule geliefert. Auch Hörimplantate und viele der in den Gehörgang einzusetzenden Geräte (IO-Geräte) können auf Wunsch mit einer solchen Spule angefertigt werden. Bei IO-Geräten hängt dies von der individuellen Ausformung der Gehörgänge ab; auch hierfür besteht für gesetzliche Versicherte grundsätzlich keine generelle Aufzahlungspflicht.

Was aber, wenn

  1. Ihre Hörgeräte leider keine T-Spule oder Sie (noch) gar keine Hörgeräte haben?
  2. Sie eine Einrichtung besuchen, die über keine induktive Höranlage verfügt, dafür aber eine Höranlage mit Funk- oder Infrarottechnik (FM- oder IR-Anlage) anbietet?

In beiden Fällen benötigen Sie ein separates Empfangsgerät, an welches Kopfhörer anschließbar oder evtl. bereits fest angeschlossen sind.

Im Fall 2 leihen Sie sich dieses in der betreffenden Einrichtung aus. Mitunter sind diese Empfangsgeräte auch in Form einer umhängbaren Ringschleife erhältlich oder eine solche kann daran angesteckt werden. Als Träger von Hörgeräten mit T-Spule können Sie dann den Ton letztlich doch über Ihre Hörgeräte empfangen. Um bei einem Besuch keine Enttäuschung zu erleben, sollten Sie sich im Fall 2 aber rechtzeitig vorher in der Einrichtung genauer über die dort verfügbaren Geräte und die Ausleihbedingungen informieren.

Im Fall 1 ist die persönliche Anschaffung eines entsprechenden Empfangsgerätes überlegenswert. Es kostet nicht mehr als ein Paar gute Kopfhörer und ist weltweit überall nutzbar, wo induktive Höranlagen betrieben werden. Wenn Sie aber ohnehin bald neue Hörgeräte benötigen, achten Sie bei der Auswahl einfach auf deren Ausstattung mit T-Spulen.