Schriftdolmetscher

Schriftdolmetscher oder Schriftmittler schreiben das gesprochene Wort wortwörtlich oder in zusammengefasster Form auf. Der hörgeschädigte Mensch kann den Text zeitgleich vom Blatt, von einer Leinwand oder von einem Monitor mitlesen.

Gebärdensprachdolmetscher dagegen übersetzen das gesprochene Wort in Gebärdensprache und umgekehrt.

Gehörlose Menschen sprechen in der Regel die Gebärdensprache und nutzen zur Kommunikation mit Hörenden Gebärdensprachdolmetscher. Schwerhörige und spät ertaubte Menschen nutzen dagegen meist andere Hilfen wie technische Hörhilfen oder auch Schriftdolmetscher.

Hörgeschädigte Menschen haben das Recht auf Hilfen zur Verständigung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, bei Sozialleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§57 SGB IX). Angemessene Kosten für den Einsatz von Schriftdolmetschern und andere Kommunikationshilfen sind durch die Behörden oder den zuständigen Rehabilitationsträger zu übernehmen (SGB IX Artikel 2 § 10 und Artikel 9).